Es wird vorgetragen, daß königliche Regierung auf der früher angegebenen Einfriedung der Scheibenbahn mit einer Planken- oder Lattenwand bestehe, und daß eine solche Einfriedigung nach dem Kostenanschlage des Baumeisters Thomas eine Summe von 349 Thlr. erfordern. Da in der seiner Zeit an der Gesellschaft aufgestellten Kostenberechnung, auf deren Grund die Stadt zur Restauration des Scheibenhauses und zur Sicherstellung der Scheibenbahn eine Summe von 850 Thlr. bewilligt hat, bereits 150 Thlr. für Bahn-Einfriedung einbegriffen waren, so schlägt die Commission vor, der Scheibenschützen-Gesellschaft noch zweihundert Thlr mit der Maßgabe zuzusichern, daß die Königliche Regierung die Linie, wo die Wand zu stehen kommen solle, vor der Ausführung feststelle, daß die Zahlung Seitens der Stadt erst im nächsten Jahre geschehe, wann die ganze Arbeit und auch die Restauration des Scheibenhauses vorerst vollständig bewirkt sein werde, daß ferner die Gesellschaft verpflichtet sein solle, den Zaune zu unterhalten und zu erhalten, und daß die Gesellschaft aus dieser Bewilligung keinerlei Anrechte herleiten könne, die geschehene Zuwendung vielmehr aus Billigkeitsrücksichten erfolgt seie.
[Nächste Seite] Die Stadtverordneten-Versammlung erhob den Vorschlag der Commission zu ihrem Beschlusse.Actum ut supra
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Typ | Andere |
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Typ | Gebäude |
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