Von der gemeinderäthlichen Commission für Armenwesen war die Revision der von dem RendantenBroix für das Jahr 1853 gelegten Hospital-Rechnung vorgenommen und dabei Nachstehendes erläuternd bemerkt worden.
Die aufgeführten Einnahmen und Ausgaben stimmen überall mit den Belegen überein, wie ebenfalls die Rechnung in calculo richtig ist.
Bei den Ausgaben der Oekonomie sind, wie in dem Revisions-Protocolle der Hospital-Verwaltung näher ausgeführt worden, 991 Thlr 10 Sgr über die Etats-Credite verwendet, zu deren Bestreitung die genannte Verwaltung vor Jahresschluß bereits einen außerordentlichen Zuschuß beantragt hat, welcher vom Gemeinderath unterm
[Nächste Seite] unterm 12. Dezember 1853 im Betrage von 998 Thl bewilligt worden. Das Resultat der Rechnung ergibt sonach, daß dieser Zuschuß zu den wirklichen Bedürfnissen vollständig ausreichend gewesen ist, und ungerechtfertigte Etats-Überschreitungen nicht vorgekommen sind.Zur Nachricht wird die Bemerkung beigefügt, daß im Jahre 1853 auf einzelne Tage berechnet, im Hospitale 29409 Köpfe, täglich durchschnittlich über 80 Personen - ungefähr 13 mehr als im Jahr 1853 und ungefähr 18 mehr als bei Aufstellung des HospitalEtats pro 1854 angenommen war - verpflegt worden sind, und daß die desfallsigen Kosten inclusive Kleidung, Leinen, Arznei, Unterhaltung und Neuanschaffung von Hausgeräthen pro Kopf für's Jahr 53 Thlr 27 Sgr 3 Pf oder pro Tag 4 Sgr 5 Pf. betragen haben, wobei ein Aequivalent von 120 Thln als Ertrag aus den Gärten p noch mit eingerechnet ist.
An Kaufpreisen, abgelegten Kapitalien und sonstigen kapitalisirenden Beträgen sind im Jahr 1853 überhaupt eingegangen resp. disponibel gewesen Thl 2 597 - 4 - 7 wogegen nur rentbar angelegt worden 1 356 - 7 - 3 mithin zu wenig 1 240 - 27 4
Die rentbare Anlage dieses Betrages hat nicht Statt finden können, weil der extraordinaire Zuschuß von 998 Thl pro 1853, erst im laufenden Jahre an die Hospital-Kasse gezahlt worden, überdies letztere Kasse die nicht im Etat vorgesehenen ersten Ausgaben für den Flügelbau hat bestreiten müssen. Überhaupt waren am Schlusse des Jahres 1853 dem Vermögens-Fundum des Hospitals 5 855 Thl 25 Sgr. zu ersetzen.
Die Commission stellt demnach den Antrag, daß Gemeinderath die Hospital-Rechnung pro 1853 a in Geld in Einnahme zu 9 672 Thlr 25 Sgr 8 Pf in Ausgabe zu 9 045 Thlr 8 Sgr. 1 Pf im Bestande zu 627 Thlr 17 Sgr. 7 Pf in Rest-Einnahme zu 1 481 Thlr 20 Sgr. 6 Pf. " " Ausgabe " 126 Thlr 28 Sgr. 8 Pf. b in Roggen in Einnahme zu 42 Scheffeln 7 50/100 Metzen " Ausgabe " 22 " 3 50/100 " im Bestande zu 20 " 4 " fest.
[Nächste Seite] festsetzen und darüber die Decharge ertheilen möge.Die Feststellung und Dechargirung der Rechnung wurde in beantragter Weise beschlossen.
actum ut supra