Band 52: Eintrag vom  21. Oktober 1858 (Nr. 294 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Antrag auf Ertheilung der Conzession zum Handel mit Garn-Abfällen und altem Metall-Geräth.

Die Versammlung, darüber befragt, ob das Bedürfnis und die Nothwendigkeit vorliege, eine Conzession für den Handel mit Garn-Abfällen und altem Metall-Geräth zu ertheilen, sprach sich dahin aus, daß die Nützlichkeit und Notwendigkeit zu einem derartigen, bis jetzt hier noch nicht conzessionirten Geschäfte vorhanden sei. Nur sei in der auszufertigenden Erlaubniß vorzubehalten, daß Garn-Abfälle nur auf Fabriken aufgekauft werden dürfen.

actum ut supra