Band 52: Eintrag vom  14. Dezember 1857 (Nr. 151)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird vorgetragen, daß nach dem Beschlusse vom 10. September 1855 die Armen-Verwaltung außer dem vom Bürgermeister aus dem Gemeinde-Vorstande zu bezeichnenden Vorsitzenden aus zwölf Mitgliedern, wovon zwei aus der Mitte des Gemeinderathes und die Hospital-Verwaltung außer dem Vorsitzenden aus fünf sämmtlich zugleich der Armen-Verwaltung angehörenden Mitgliedern incl. eines Mitgliedes des Gemeinderathes bestehen soll. Nachdem das aus dem Stadtrathe gewählte zweite Mitglied der Armen-Verwaltung B. Fischer diese Wahl nicht annehmen zu können erklärt hat, und gleiche Erklärungen im voraus auch von den andern Stadtverordneten gemacht worden, wurde der Beschluß vom 10. September 1855 dahin modifizirt, daß in der Folge mindestens ein Mitglied des Stadtrathes in die Armen-Verwaltung zu wählen sei. Dieses Mitglied soll dann zugleich Mitglied der Hospital-Verwatung sein. Hiernach wurde die Neuwahl eines Mitgliedes der ArmenVerwaltung vorgenommen, welche auf Herr Ant. Derath fiel. Gleichzeitig nahm die Versammlung die Neuwahl eines Mitgliedes der Hospital-Verwaltung an Stelle von Herrn R. Broix vor, wobei Herr A. Jaegers, seitheriges Mitglied der Armen-Verwaltung, gewählt wurde. Actum ut supra