Der Stadtverordneten-Versammlung wurde die von dem Stadtrentmeister Stadler aufgestellte städtische Rechnung pro 1857 mit dem Bemerken zur Prüfung, Feststellung und Entschädigung vorgelegt, daß sich bei Revision derselben durch die Verwaltung nichts zu erinnern gefunden habe.
Die Versammlung überwies dieselbe an die Commission für Finanzwesen.
actum ut supra