Die Anlage von hausteinernen Rinnen auf Kosten der Stadt an den Häusern von Gervers auf dem Büchel und Worrings auf der Oberstraße wird genehmigt und gleichzeitig beschlossen, den Vorsitzenden zu autorisiren, in Zukunft die Genehmigung zur Anlagen von hausteinernen Rinnen nach eigenen Ermessen zu ertheilen.
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