Band 56: Eintrag vom  7. Oktober 1872 (Nr. 622)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3/ Gehalt des Todtengräbers

Der TodtengräberRöther ist um Erhöhung seines Gehaltes, welches jetzt 115 Thlr pro Jahr beträgt eingekommen. Stadtrath erklärt darauf erst nach Erledigung der Verlegung des Kirchhofes auf das Gesuch zurückzukommen, bewilligt jedoch dem p. Röther wegen der vielen

[Nächste Seite] Todesfälle in diesem Jahre eine Gratifikation von 25 Thalern. Wegen einzelner vorgebrachter Beschwerden über den Todtengräber übernimmt der Vorsitzende es denselben zu rectifiziren.

a. u. s.