Aus Anlaß der Verfügung Königlicher Regierung vom 16. vorigen Monats die Erftuferbefestigung betreffend schlägt der Vorsitzende der Versammlung vor, zu beschließen: 1. auch das linke Erftufer in seiner ganzen Länge successive so zu befestigen, wie es bereits zum Theil geschehen; 2. Die Fahrrinne nach Befestigung der Ufer ebenfalls successive wie es das Bedürfniß erfordere, in einer Breite von 10 Meter bis (eingefügt: auf) 0,66 Meter Tiefe bringen zu lassen; Die Versammlung erklärt sich mit diesem Vorschlage einverstanden und erhebt denselben zum Beschluß.