Band 52: Eintrag vom  05. November 1860 (Nr. 737 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Unterhaltung des Neuß-Bergheimer Communalweges.

Vorgetragen wird, daß die von dem Gute Eppinghoven zu unterhaltende Strecke des Neuß-Bergheimer Communalweges nicht nach Vorschrift unterhalten und namentlich nicht mit der von dem Herrn Land-InspectorWeise aufgegebenen Quantität Kies versehen sei, daß aus diesem Grunde auch das früher angeregte Übereinkommen zwischen dem Rentmeister jenes Gutes, wornach die Stadt gegen Bezug des ganzen Barriergeldes und eine besondere baare Entschädigung von jährlich 100 Thlr die Unterhaltung der Wegestrecke übernehmen soll, nicht zum Abschluß gekommen sei, und daher nur erübrige, gegen die Besitzerin des Gutes Eppinghoven wegen der mangelhaften Wegeunterhaltung gerichtliche Schritte zu thun.

Stadtrath beschließt, unter den angeführten Umständen gegen die Besitzerin des Gutes Eppinghoven Frau Meyer-Claret zu Laeken bei Brüssel gerichtlich vorzugehen

actum ut supra

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