Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß er durch eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom 23. October angewiesen sei, den bisherigen Antheil der Stadt Neuss an dem Gehalte des Arresthaus-Aufsehers einstweilen weiter zu zahlen. Die Versammlung beschließt gegen diese Verfügung den Recurs an den Herrn Oberpräsidenten zu ergreifen.