Wahl eines KreistagsAbgeordneten.
In Folge Landräthlicher Verfügung vom 3. Juni courant N° 2333 versammelten sich heute, nach vorheriger Einladung, Bürgermeister Beigeordneter und Mitglieder des Stadtrathes, wie zur Seite benannt, auf dem hiesigen
[Nächste Seite] Rathause, um nach Maaßgabe der Bestimmungen der Kreis Ordnung vom 13. Juli 1827, der Allerhöchsten CabinetsOrdre vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22. Juni 1842 zur Erneuerung der Kreistags-Abgeordneten und Stellvertreter zu schreiten, deren die Stadt Neuss nach §. 4. der Verordnung vom 26. März 1839 zwei zum Kreistage abzusenden hat.Es sind für die Stadt Neuss folgende Wahlen zu ernennen:
a., der bisherigen ersten Kreistags-Abgeordneten, frühern Bürgermeisters, jetzigen Landrathes Carl Conrad Loerick, gewählt im Jahre 1838;
b., des Stellvertreters desselben, frühern Beigeordneten jetzigen Bürgermeister Adam Breuer, gewählt im Jahre 1838,
c., des zweiten Kreistags-Abgeordneten, welcher in Folge des §. 4. der Verordnung vom 26. März 1839 der Stadt Neuss bewilligt, im Jahre 1840 in der Person des Stadtrathes, Kaufmann Heinrich Thywissen gewählt wurde, und wovon angenommen wird, daß diese Wahl zu der frühern Sowie der Kreistags-Abgeordneten gehört, und d., des um die gleiche Zeit gewählten Stellvertreters des zweiten Abgeordneten: frühern Stadtrath, jetzigen Ersten Beigeordneten Michael Frings.
Es wurde zunächst die Wahl eines Präsidenten für die gegenwärtige Sitzung, als welcher der Bürgermeister Breuer, und eines Protocollführers, als welcher der Beigeordnete Stadler bezeichnet worden ist, vorgenommen.
Die jüngsten Mitglieder des Stadtrathes: Adolph Linden und Philipp Henseler wurden mit Einsammlung der Stimmzettel beauftragt.
Durch verdeckte Stimmzettel wurde hierauf zur Wahl des ersten Abgeordneten geschritten, und dazu der Bürgermeister Adam Breuer mit ein und zwanzig Stimmen gewählt. Außer demselben erhielten der Beigeordnete Peter Wilhelm Stadler und der Stadtrath Heinrich Thywissen jeder eine Stimme.
Bei der Wahl des Stellvertreters für diesen Abgeordneten ergaben sich, unter Anwendung gleichen Verfahrens, für den Beigeordneten Michael Frings 9 Stimmen
[Nächste Seite]Der Beigeordnete Peter Wilhelm Stadler 8 Stimmen der Stadtrath Jacob LeHann 2 Stimmen der Stadtrath Heinrich Thywissen 2 Stimmen der Stadtrath Dr. Conrad Rheindorf 1 Stimme der Stadtrath Adolph Linden 1 Stimme
Da hiernach keiner der gewählten eine absolute Stimmenmehrheit erlangt hatte, so wurden die beiden Beigeordneten Michael Frings und Peter Wilhelm Stadler, als welche die meistenStimmen erhalten, auf eine engere Wahl gebracht, deren Ergebniß dreizehn Stimmen für den Beigeordneten Michael Frings, und neun für den Beigeordneten Stadler lieferte, wonach der erstgenannte zum Stellvertreter des ersten Abgeordneten proclamirt wurde.
Demnach wurde ebenfalls wieder durch besondre Wahlhandlung die Wahl des zweiten Abgeordneten vorgenommen, bei welche der Beigeordnete Peter Wilhelm Stadler fünfzehn Stimmen, also die absolute Stimmen-Mehrheit, die Stadträthe:
Jacob LeHann 2 Stimmen Heinrich Thywissen 2 Stimmen Adam Hesemann 1 Stimme Dr. Conrad Rheindorf 1 Stimme Peter Degreeff 1 Stimme und Beigeordneter Frings 1 Stimme erhielten.
Schließlich wurde die Wahl des Stellvertreters für den zweiten Abgeordneten vorgenommen. Dieselben ergab bei dem ersten Scrutinium für den Stadtrath Heinrich Thywissen neun Stimmen, für den Stadtrath Jacob LeHann fünf Stimmen, für den Stadtrath Dr. Rheindorf drei Stimmen, für den Stadtrath Adam Hesemann zwei Simmen, für den Stadtrath Johann Baptist Ibels eine Stimme, und für den Stadtrath Adolph Linden ebenfalls eine Stimme. Da also auch hier eine absolute Stimmen-Mehrheit nicht erfolgt ist, so wurde zwischen den Stadträthen Heinrich Thywissen und Jacob LeHann, als denjenigen, welche die meisten Stimmen erhielten, eine engere Wahl vorgenommen. Das Resultat dieser zweiten Wahl stellte sich dahin heraus, daß der Stadtrath Kaufmann Heinrich Thywissen mit zwölf Stimmen
[Nächste Seite] zum Stellvertreter des zweiten Abgeordneten gewählt wurde, wogegen der Stadtrath Kaufmann Jacob LeHann neun Stimmen erhielt.Über welche Wahl gegenwärtige Verhandlung aufgenommen vorgelesen und genehmigt wurde-
Actum ut supra
/ Unterschriften /