Band 47: Eintrag vom  21. Juni 1844 (Nr. 107)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

daß die nach vorstehender Verhandlung zu Kreisdeputirten respective zu Stellvertretern gewählten Personen nach Vorschrift der Allerhöchsten Verordnungen vom 5. April 1836 und 26. März 1839 seit länger als fünf Jahren Hausbesitzer in hiesiger Stadt sind, wird hierdurch nachträglich bescheinigt