Band 49: Eintrag vom  3. Februar 1851 (Nr. 115)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem durch richterliches Erkenntniß entschieden ist, daß die Gemeinde Neuß wegen des zur Civil-Gemeinde Neuss aber zur Kirchen-Gemeinde Holzheim gehörigen Nierenhofes, verhältniß- mäßig zu den Kirchenbau-Kosten beizutragen hat, war dem Gemeinderath in einer der frühern Sitzungen eine Liquidation der Gemeinde Holzheim vorgelegt worden, wornach der demnächst heraus zuzahlende Kosten-Antheil 363 Thl 10 Sgr 9 Pf mit einschließlich der Zinsen für sechs Jahre à 4 1/2 % im Ganzen 487 Thl 7 Sgr 5 Pf beträgt.

Da nach dem Referat der Commission für Rechnungswesen die aufgestellte Liquidation in ihrem Calcul richtig ist, so beschließt Gemeinderath die gedachte Summe in zwei Raten an die Gemeinde Holzheim abzutragen nämlich die Hälfte in diesem Jahre und die andre Hälfte im künftigen Jahre, zu welchem Zweck die bezüglichen Beträge in den Gemeindebudgets pro 1851 & 1852 disponibel zu stellen.

a. u. s.