Band 49: Eintrag vom  7. November 1850 (Nr. 69)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Gemeindeverordnete Schellens stellte in heutiger Sitzung den Antrag, daß in Gemäßheit des § 14 der Communal

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Ordnung vom 23 Juli 1845 für diejenigen, welche als selbständige Einwohner sich in der Gemeinde niederlassen wollen, ein zur Ge- meinde Kasse einzuzahlendes Eintrittsgeld eingeführt werde.

Derselbe begründete diesen Antrag dadurch, daß die Gemeinde sowohl als die Gemeinde Anstalten so beträchtliches Vermögen be- sitzen, daß einziehenden Personen bei Aufbringung der jährlichen Gemeindebedürfnisse erheblicher Vortheil gewährt sei, dann aber auch dadurch, daß dem überhand nehmenden Zuzuge unbemittelter, später den Armenmitteln zu Last fallenden Personen und Familien ein Ziel gesetzt werde.

Gleichzeitig legte Vorsitzender einen Antrag der Armen Ver- waltung vor, worin diese ebenfalls die Einführung eines Eingangs- geldes als ein wirksames Mittel zur möglichsten Abwehr des immer mehr um sich greifenden Pauperismus erblickt.

Hiernach faßte Gemeinderath, welcher die hervorgehobenen Gründe anerkannte, einstimmig den Beschluß, für die Folge ein Eintrittsgeld für hiesige Gemeinde einzuführen.

Die Commissionen für Armen und Rechnungswesen wurden beauftragt unter Zuziehung des Antragstellers nach den höhern Be- stimmungen zu ermitteln, auf welche Höhe das Einzugsgeld festzu- stellen sein dürfte, und darüber dem Gemeinderathe zu referiren.

A. u. s.