Band 49: Eintrag vom  7. Oktober 1852 (Nr. 540)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Vorschrift des § 62 der Communal-Ordnung vom 11. Merz 1850 legte Vorsitzender den aufgestellten Haushaltungs-Etat für das Jahr 1853 mit den dazu gehörigen Spezial-Etats und unter der Bemerkung vor, daß derselbe nach vorheriger Bekanntmachung wäh- rend 14 Tagen zur allgemeinen Einsicht auf dem Bürger- meister-Amte offen gelegen habe.

Nachdem in Gemäßheit des § 57 der Gemeinde-Ordnung gleichzeitig über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten Bericht erstattet worden, beauftragte Gemeinderath die Commission für Rechnungs- wesen, den Etat zu prüfen und über das Resul- tat zu referiren.

a. u. s.