Band 50: Eintrag vom  16. Juli 1855 (Nr. 363)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Im Auftrage des Gemeinderathes war von der Commission für Rechnungswesen die von dem Rendanten Rosellen gelegte Rechnung über die Sparkasse pro 1854 geprüft worden, wobei Folgendes erläuternd zu bemerken war:

§ 1. Die Rechnung ist vorschriftsmäßig aufgestellt und überall richtig. Mit den Büchern und Belegen findet genaue Übereinkunft Statt.

§. 2. Dieselbe stellt folgendes Resultat dar: a. Einnahme 1. Bestand aus dem Jahre 1853 . . . 3 048 - 19 - 8 2. Kapital-Einlagen . . . . 15 485 - 26 - 9 3. Erstattete ausgeliehene Capitalien a. von Privaten und Corperationen 7 903 - 7 - 6 b. von der städtischen Leih-Anstalt 400 - -- - -4. Zinsen von ausgeliehenen Capitalien 2 484 - 28 - 8 5. Verschiedene unvorhergesehene Einnahmen . . . . . 6 - 29 - -- Summa 29 329 - 21 - 7 b. Ausgabe. 1. Verwaltungskosten (: eigentlich Gewinn, welcher in die Leihhaus-Casse fließt:) 638 - 10 - 8 2. Zinsen von Capitalien . . . . 1 845 - 28 - 3 3. Angelegte Capitalien a. Rückzahlungen von Einlagen 12 595 - 17 - 3 b. Rentbare Anlegung von Capitalien . . . . . 7 291 - 5 - 6 c. zum Betrieb der Leih-Anstalt 3 300 - -- - -4. Verschiedene unvorhergesehene Ausgaben . . . . . . 7 - 18 - 9 Summa 25 680 - 20 - 5 Bei

[Nächste Seite] Bei Vergleichung der Ausgabe mit der Einnahme, ergibt sich ein Bestand von 3 649 Thl. 1 Sgr. 2 Pf.

§ 3. Die Forderungen der Sparkasse betragen a. an Private und Corporationen 49 427 -- 25 -b. die städtische Leih-Anstalt . . . 3 940 -- - -- Summa 53 367 - 25 -Die zu erstattenden Einlagen belaufen sich auf . . . . . . 57 016 - 26 - 2 wornach die Schuld um . . . 3 649 - 1 - 2 höher als die Forderungen steht. Der eine gleiche Summe ausmachende obige baare Bestand gleicht diese Differenz aus, so daß Activa und Passiva sich gleich kommen. Der bei der Sparkasse pro 1854 erzielte Gewinnst, welcher bestimmungsmäßig an die Leih-Anstalt abgegeben worden, beträgt, wie schon angedeutet, 638 Thlr 10 Sgr 8 Pf. - 24 Thl. 24 Sgr 2 Pf mehr als pro 1853 - .

§ 4. Diesem Referate sich anschließend, stellte Gemeinderath die Sparkassen-Rechnung, wie oben angegeben, fest, und vertheilte darüber die Decharge.

actum ut supra