Die Commission für Rechnungswesen hat im Auftrage des Gemeinderathes die von dem Rendanten Rosellen gelegte Rechnung über die Sparkasse für das Jahr 1853 revidirt, und dabei Folgendes erläuternd bemerkt:
§ 1 Die Rechnung ist nach Vorschrift angefertigt, in allen Theilen richtig und mit den Büchern und Belegen übereinstimmend. Nur war zu moniren, daß in den Spalten 2 und 3 der Zinsen Nachweise Page 22 bis 91 der Rechnung die Jahrzahl unausfüllt geblieben ist, was nachzuholen.
§, 2. Die Rechnung liefert folgendes Resultat: a. Einnahme Thl. Sgr. Pf. 1. Bestand aus dem Jahre 1852 . . . . 2 065 - 15 - 6 2. Kapital-Einlagen . . . . . . . . . 14 867 - 12 - 1 3. Erstattete ausgeliehene Kapitalien a. von Privaten und Corporationen 6 600 - b. von der städtischen Leih-Anstalt 1 200 - 4. Zinsen von ausgeliehenen Capitalien 2 874 - 23 5.
[Nächste Seite] 5. Verschiedene unvorhergesehene Einnahmen 6 - 27 -b. Ausgabe. Summe 27 114 - 17 - 11 1. Verwaltungskosten (:eigentlich Gewinn, welcher in die Leihhaus-Casse fließt .) Thl 603 - 16 - 6 2. Zinsen von Kapitalien . . . . . . . . Thl 1 744 - 16 - 8 3. Angelegte Kapitalien a. Rückzahlungen von Einlagen . . . . Thl 14 139 - 8 - 11 b. Rentbare Anlegung von Kapitalien . . . Thl 5 944 - 29 - c. zum Betrieb der Leih-Anstalt . . . . . Thl 1 600 - 4. Verschiedene unvorhergesehene Ausgaben Thl 23 - 17 - 2 Summa Thl 24 065 - 28 - 3 Die Einnahme mit der Ausgabe verglichen, verbleibt ein Bestand von 3 048 Thl. 19 Sgr. 8 Pf.
§ 3. Es betragen die Forderungen der Sparkasse a. an Private und Corporationen Thl 50 037 - 27 -b. an die Leih-Anstalt . . . . . . . . . Thl 1 040 - - - Summe Thl 51 077 - 27 -Die zu erstattenden Einlagen belaufen sich auf . . . . . . . . . . . . . . , 54 126 - 16 - 8 wornach die Schuld neu . . . . . . . 3 042 - 19 - 8 höher als die Forderung steht. Durch den eine gleiche Summe ausmachenden obigen Bestand wird diese Differenz ausgeglichen, wornach Activa und Passiva sich gleich kommen.
Wie bereits obenbemerkt, beträgt der bei der Sparkasse erzielte Gewinn pro 1853 613 Thl 16 Sgr. 6 Pf. - 19 Thl 29 Sgr. 9 Pf. weniger als pro 1852 - .
Mit dem Vorbehalt, daß die Ergänzung der ZinsenNachweise ad §1 nachgeholt werde, wurde die Rechnung hiernach vom Gemeinderath festgestellt und darüber die Decharge ertheilt.
actum ut supra