Auf den Antrag des Kleidermachers Joseph Zerres gab die Stadtverordneten-Versammlung ihre Zustimmung, daß demselben gegen Verpfändung seines auf der Oberstraße gelegenes Hauses Sect. A Nr. 46 eine Summe von achthundert Thalern Preußisch Courant aus vorhandenen Substanzgeldern dargeliehen werde, mit dem Vorbehalte jedoch, daß die Fachkommission für städtische Eigenthum nach vorheriger Einsicht des genannten Hauses, dasselbe als Unterpfand ausreichend finde.
actum ut supra
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