Die Versammlung beschließt wegen des Wegeabsplisses den der KaufmannWilhelm Heinrich Sommer zu seinem vor dem Rheinthore gelegenen Garten gezogen hat, den Rechtsweg nicht zu betreten, vielmehr sich auf die Summe von 50 Thn. gütlich zu einigen, da nach den angestellten Recherchen nicht mit positiver Gewißheit anzunehmen ist, daß die Stadt mit der Vindicationsklage reüssiren werde.
a. u. s.