Stadtrath autorisirt den Bürgermeister mit der Finanz-Kommission die noch in der Stadtkasse befindlichen Rheinischen Eisenbahn-Actien Lit. B. nach eigenem besten Ermessen zu einem möglichst guten Curse zu verwerthen und die Gelder anderwärts zu einem angemessenen Zinssatze rentbar anzulegen.
a. u. s.