Der von der zweiten Abtheilung an Stelle des verzogenen Stadtverordverordneten Schellens für dessen noch bis zum Schlusse des Jahres 1873 dauernde Wahlperiode gewählte Hr. H. Rosellen wurde vom Vorsitzenden mittelst Handschlags in sein Amt eingeführt. Der Herr Stadtverordnete Rosellen wurde der Armen- und Schulkommission, wofür Herr Linden zur Baukommission übertrat. actum ut supra