Band 40: Eintrag vom  5. August 1815 (Nr. 30)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Anton Husgen wird ein Garten in Erbpfacht gegeben weil er eine Rothgärberei in selbem anlegen will.

Auf erstatteten Bericht der zur Besichtigung commitirten Herren Zimmermann, Rottels und Reinarz über den am Oberthor Wall zwischen Wieler einer Seits, und der Erft andere Seits gelegenen Garten, welchen der Herr Anton HusgenRothgärber dahier zu einer Gärberei an zu legen gesonnen ist, und und seiner Anlage sicher zu seyn, in Erbpfacht zu erhalten wünschte, wurde von dem Stadtrath beschloßen, den erwähnten, öffentlich für Neun Francs verpachteten Garten besagtem Hüsgen rücksichtlich dieser Fabriks Anlage für einen jährlichen Erbpacht von Neun Francs zu überlassen mit Vorbehalt der Genehmigung eines hohen General Gouvernements.

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