Band 38: Eintrag vom  23. Mai 1794 (Nr. 482)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Frucht einund auszuwagen .

Dem Mühlenschreiber und denen Mülleren am Oberthor wird unter Straf der Cassation anbefohlen die zur Mühl zu mahlen kommende Frucht gemäß ihren Bedingnüßen ein- und auszuwagen, und würde auch einer das Ruckwagen nicht prætendiren wollen, so soll nichts desto weniger solches geschehen .