Band 55: Eintrag vom  4. April 1870 (Nr. 870)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1/ Arbeiten in der Oberthorer-Mühle

Die Anlegung eines Exhaustors in der Oberthorer städtischen Mühle wird dem Pächter Simons unter folgenden Bedingungen gestattet: 1/ der Exhaustor⌠[EinfügungsZeichen] sind entweder gänzlich aus Eisen herzustellen oder mit starkem Eisenblech zu beschlagen. Die innerhalb des Mühlengebäudes zu legende Dunstkammer muß entweder durch massive Mauern eingeschlossen oder mit starkem Eisenblechbeschlage versehen werden, die Ausmündung des Rohres soll nicht nach den beiden Straßen hingeleitet werden. [eingefügt] ⌠ incl. Ventilatoren und den dazu gehörigen Zinkkammern Leitungsröhren, und mechanischen Vorrichtungen 2/ Die Erhöhung der Feuerversicherungs-Prämie, welche in Folge der Anlage entstehen wird, hat der p. Simons zu tragen 3/ Für die Stadt wird das Recht vorbehalten nach Ablauf der Pachtzeit den Exhaustor nach einer dann zu vereinbarenden Vergütung zu übernehmen.

actum ut supra