Band 55: Eintrag vom  27. Februar 1868 (Nr. 238)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Unterverpachtung der Oberthorer - Mahlmühle.

Der Pächter der Oberthorer Mahlmühle N. Simons, welcher jüngst eine eigenthümliche Dampfmahlmühle angelegt hat, ist um die Genehmigung eingekommen, die von der Stadt angepachtete Oberthorer Mahlmühle unterverpachten zu dürfen, indem er sich verpflichte, die contractlichen Verpflichtungen der Stadt gegenüber nach wie vor, zu erfüllen.

Die Versammlung gibt darauf die Erklärung ab, daß gegen die Unterverpachtung der Oberthorer Mahlmühle, wobei der x Simons in allen Theilen der Stadt gegenüber verantwortlich bleibe, nichts zu erinnern sei, falls der Unter pächter der Stadt convenire .

actum ut supra