Band 30: Eintrag vom  17. Juli 1738 (Nr. 264 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

bruderschafft kahrr

denen supplicirenden brudermeisteren kan eine kahrr nacher Kevelar für krancken gegeben, und darzu einer so der statt schuldig, genohmen werden.