Bildung einer dritten Klasse an der Freischule.
Die von der Schul-Commission in dem Antrage von 2. dieses Monats gemachten Vorstellung wegen Bildung einer dritten Classe an der Freischule, und insbesonderre
[Nächste Seite] wegen der dem Hülfslehrer dieser Classe zu gewährenden jährlichen Besoldung von fünf und siebenzig Thalern Preussisch Courant wurden, als in allen Theilen angemessen, vom Stadtrath genehmigt.Actum ut supra