Band 49: Eintrag vom  1. August 1853 (Nr. 714)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Agent der Niederrheinischen Dampfschifffahrts- GesellschaftJ. Burbach beantragt zum Zweck der Möglich- machung die nach Gladbach und Rheydt bestimmten Baumwolle, Twiste und FarbstoffeFarbstoffen, über Neuß versenden zu können, daß für ca 30 - 40 Ballen Twiste im Lagerhause des Hauptzoll-Amtes freies Lager, sowie für Farbholz ein Platz zur Niederlage im Revisionsschuppen bewilligt, daß ferner die Erft- und Krahnengebühren für Baumwolle, Twiste und Farbstoffevgl. 3-4n, welche per Eisenbahn weiter befördert werden, auf 2 1/2 Pf. pro Centner ermäßigt, und jene Gebühren für die genannten Güter, welche per Fuhre in die Umgegend versandt werden, auf 3 Pf. pro Centner moderirt werden mögen.

Um die gedachte Versendung über Neuss zu erleichtern, beschließt Gemeinderath, für die angegebene Quantität Twiste in so fern freies Lager zu gestatten, als nicht durch andere Güter die nöthige Räumlichkeit benommen ist, ebenso die Niederlage von Farbstoffen im Revisions- schuppen zu erlauben in so weit das Hauptzoll-Amt nichts dagegen zu erinnern findet, und endlich für die nachgenannten Güter, gleichviel ob dieselben per Eisenbahn oder per Fuhre weiter befördert werden, die Kanal-Gebühr auf 1 Pf pro Ctr. und die Krahnen- gebühr auf 2 Pf pro Ctr festzustellen. Diese Begün- stigungen sollen indessen versuchsweise für das laufende Jahr nur gelten.

a. u. s.