Band 45: Eintrag vom  24. August 1837 (Nr. 87 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Beitrag für ausschließliche JagdBenutzung auf eigenthümlichen Grundstücken.

Der Beitrag, welchen der Besitzer des Gutes SelikumFreiherr von Boselaer zu Bonn und den Gutsbesitzer Theodor Hellersbergan den Steinen für die ihnen nach dem Gesetze vom 17. April 1830 ausschließlich zustehende Jagd-Benutzung auf ihrem Eigenthume in Besoldung und Einkleidung der Feldhüter zu leisten haben, wurde vom Stadtrath nach dem vorliegenden Verzeichnisse zu 18 Thaler 19 Silbergroschen 8 pfennige festgestellt.

Actum ut supra

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