DerLeihhaus-Verwalter und Sparkassen-Rendant Rosellen beantragt, daß das Einkommen seines Gehülfen welcher nur 100 Thlr betrage, bis auf 150 Thlr erhöht werden möge.
In Erwägung, daß die Geschäfte bei den genannten Instituten und ins besondere bei der Sparkasse gegen früher sich wesentlich gehoben haben, und ausß diesem Grunde die Nothwendigkeit eines steten Gehülfen bei den Leihaus und Sparkasse nicht in Abrede gestellt werden
[Nächste Seite] kann, bewilligt die Stadtverordneten-Versammlung dem Gehülfen Pfenningsvom 1. Januar des Jahres an, eine Zahlung von 50 Thlr. wornach dessen Gehalt von genannten Zeitpunkt an 150 Thlr. beträgt.