Das Pensions-Gesuch des Rendanten Rosellen vom 8/12 1869 wird zur Beschlußfassung vorgelegt, und nachdem ein gestellter Antrag: vorab durch höhere Entscheidung feststellen zu lassen ob für eine Pensionsberechtigung im Sinne des Gesetzes vorhanden, durch Abstimmung abgelehnt war, wurde, bevor über zwei andere gestellte Anträge beschlossen wurde, ein Vertagungsantrag angenommen.
a.u.s.