Die Commission für städtische Finanzen hat sich in mehreren Sitzungen mit Prüfung der von dem Rendanten Rosellen gelegten Rechnung der Sparkasse pro 1857 befaßt, und referirt darüber wie folgt:
§ 1. Bei dem Cautions-Vermerke [S??.] 3. der Rechnung, wäre das Datum, der Hypotheken-Inscription respective deren Erneuerung noch beizufügen
§ 2. die Rechnung ist nach Vorschrift aufgestellt, und mit den Büchern
[Nächste Seite] Büchern und Belegen übereinstimmend, wie ebenfalls in calculo richtig befunden worden.§ 3. Das Ergebnis der Rechnung ist folgendes: Die Einnahme beträgt Th 47355 - 14 - 8 die Ausgabe beträgt Th 46620 - 27 - 3 Die Einnahme gegen die Ausgabe vergleichen, ergibt einen Bestand von 737 - 17 - 5
§ 4. Die Sparkasse hat an Forderungen ausstehen 82539 - 9 - 10 (:sämtlich an private:) dieselbe verschuldet dagegen an Einlagen 83273 - 27 - 3 so daß sie mehr zu zahlen als zu fordern hat die Summe von 734 - 17 - 5 welcher Unterschied indessen in dem obigen Betrage des Bestandes baar vorhanden ist, vornach Activa und Passiva sich gleich kommen. Der bei der Sparkasse erzielte Zinsengewinnst, welcher nun bereits? - 971 Thlr. 2 Sgr 3 Ct - 138 Thl 27 Sgr 9 ct mehr als pro 1856 - ausgemacht hat ist der höheren Bestimmung gemäß, an die Leih-Anstalt abgegeben worden.
§ 5. Da weiter nichts zu erinnern ist, so stellt die Commission den Antrag, daß die Rechnung festgestellt und darüber die Decharge ertheilt werden möge. Die Stadtverordneten-Versammlung erhob den Vorschlag der Commission zu ihrem Beschlusse, und Sellte demnach die Sparkassen-Rechnung pro 1857, wie oben angegeben fest, unter gleichzeitiger Ertheilung der Decharge.
actum ut supra