Dem Gemeinderathe werden die Rechnungen des Leih- haus es und der Sparkasse für das Jahr 1854 nebst einem Antrage des Leihhaus-Verwalters und Sparkassen- Rendant en Rosellen auf Regulirung seiner Anstellungs- Verhältnisse, Feststellung einer angemessenen höhere Besoldung und Disponibelstellung einer bestimmten Summe für die zeitweise Beschäftigung eines Hülfsschreibers bei diesen beiden Instituten, vorge- legt.
Die beiden Rechnung sowohl als der Antrag des p Rosellen wurden der zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
actum ut supra