Erwägend, daß die an der hiesigen Elementar-Knabenschule angestellter Unterlehrer Jacob Biggemann und Ph. Schieffer, so wie der an der Freischule wirkende Unterlehrer Theodor Fitzblech bei ihrer jährlichen Beschränkten Competenz von 90 Thaler inclusive 15 Thaler Mieth-Entschädigung zumal in dem gegenwärtigen theuren Jahre nicht auszukommen vermögen, nahm der Stadtrath Veranlassung, jedem derselben für jetzt und ohne alle Consequenz für die Folge, eine Gratification von zehn Thalern aus der städtischen Casse zu bewilligen.
Actum utsupra