Band 49: Eintrag vom  25. Februar 1852 (Nr. 408)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird schließlich dem Gemeinderath der auf Grund des Beschlusses vom 2. Februar c. mit dem Gutsbesitzer Kamperzu Eppinghoven geschlossene Vertrag vom 5. ejusdem zur Kenntniß vorgelegt, wornach der p Kamper gegen Verzichtleistung auf jeden Antheil an der Barriere- Einnahme vom Tage der Erhebung bis zum 2. Merz 1853 sowie gegen Einräumung der Benutzung einer Kiesgrube und Überlassung von ca. 30 - 40 Schacht- ruthen vorhandenen Kieses, von der Unterhaltung

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des Neuß-Bergheimer Communalweges in der Strecke von der Weingartzbrücke bis an die Gohrer-Grenze mit Ausnahme der Brücken auf die Zeit vom 1. Febr. c bis 2. Merz 1853 entbunden worden. Mit diesem Vertrage sowohl als mit den in Folge desselben auf der genannten Wegestrecke ange- ordneten Unterhaltungs-Arbeiten erklärte Gemeinderath sich einverstanden.

a. u. s.