Die Wittwe des am 2. des Monats gestorbenen Lehrers Hamanns ist um Bewilligung der Gnadenmonate und einer fortlaufenden Unterstützung eingekommen. Die Versammlung bewilligt derselben das dreimonatliche Gehalt ihres verstorbenen Mannes, lehnt jedoch eine fortlaufende Unterstützung ab. Gegen die Fortbenutzung der Wohnung bis zum gewöhnlichen Verzugstermine hat Stadtrath nichts einzuwenden, wenn die Wittwe Hamanns dieserhalb sich mit dem Nachfolger im Amte einigt und überläßt derselben sich dieserhalb mit demselben zu benehmen.
a. u. s.