Band 49: Eintrag vom  3. Februar 1852 (Nr. 393)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Der Vorsitzende trägt das Rescript der Königl. Regierungvom 10. Januar c. vor, welchemgemäß diese Behörde auf den Antrag, daß die Kosten der Befestigungs-Arbeiten an der Brücke in der Cöln-Nymweger Chausseevor dem Oberthore auf Staatsmittel übernommen werden mögen, wiederholt eine ablehnende Antwort ertheilt, da diese Kosten der Stadt resp. den Mühlen- besitzern obliegen, welche im Jahre 1849 die Anlage der Schleuse vorgenommen haben, und wornach ferner, wenn die Stadt nicht allein Besitzerin der Mühlen sei, dieselbe gegen die übrigen betreffenden Mühlenbesitzer den Regreß nehmen möge, was ihr überlassen werden müsse. Diese Angelegenheit wurde den Commissionen für städtisches Eigenthum und Bauwesen zu dem Zweck überwiesen, damit dieselben geeignete Anträge stellen.

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