Nach einem vorgelegten Auszuge aus dem Sitzungsprotokoll der Armen-
[Nächste Seite] und Hospital-Deputation vom 3. des Monats wird für eine Baustelle von siebenzig Fuß Front von den an der Breitstraße gelegenen Hospitalgärten, deren öffentlicher Verkauf am 22. Juni vorigen Jahres stattgefunden aber von Königlicher Regierung nicht genehmigt worden ist, jetzt ein Gebot von vier und zwanzig Thalern pro Quadratruthe gemacht, mit der Verpflichtung auf dem Terrain noch in diesem Jahre dreistöckige Wohnhäuser zu bauen. Als Bauterrain wird nach der Zeichnung des Geometers Rappenhöner vom 8. Mai 1871 beansprucht: No. 2 der gedachten Zeichnung mit 36 ? Fronte und 35.10 Ruthen Flächeninhalt " 3 " " " " 24 " " " 24.90 " " und vor No. 4 " " " " 10 " " " 10.50 " " _______________________________ zusammen 70 " Fronte mit 70 R. 50 Fuß Flächeninhalt, und berechnet sich hiernach der ganze Kaufpreis zu 1692 Thlr. Die Stadtverordneten-Versammlung erkennt diesen Kaufpreis für angemessen und genehmigt den Verkauf mit der offerirten Bedingung, daß noch in diesem Jahre ansehnliche dreistöckige Häuser auf dem Terrain gebaut werden. - Der Vorsitzende wird zur weitern Ausführung des obigen Beschlusses resp. Abschließung des Kaufactes autorisirt.a. u. s.