Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigenthum genehmigte Gemeinderath, daß die Räume des früheren Leihhauslokales, welche in ihrer jetzigen Beschaffenheit sich zur Benutzung als Wohnungen für städtische Unterbeamten nicht geeignet erscheinen, einstweilen und unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündigung etwa als Lager-
[Nächste Seite] Lagerräume vermiethet werden. Der Bürgermeister wurde ersucht, dieserhalb das Nöthige zu veranlassen.actum ut supra