Band 52: Eintrag vom  28. Februar 1860 (Nr. 577)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Bau einer Dampfmaschine an der Niederthorer-Mahlmühle.

Im Eingange der Verhandlung bemerkt der Vorsitzende, daß nach der eingehalten Entschädigung Königlicher Regierung in Bezug nahme auf die Theilnahme des Stadtverordneten Nix an der Berathung über obigen Gegenstand, der § 41. der Städteordnung zur Anwendung komme, und derselbe sohin an der Verhandlung keinen Theil nehmen könne. Der genannte Stadtverordnete zog sich in Folge dessen von der Verhandlung zurück.

Es wurde der Bericht der betreffenden Commission vorgetragen, woraus hervorgeht, daß die Majorität derselben die von den Mühlenpächtern Hansen und Nix gemachten Offerten in Betreff der Anlage einer Dampfmaschine an der Niederthorer Mahlmühle nicht annehmbar erachtet und den Antrag stellt, die Sache bis zum Februar 1862 zu vertagen, wo die Mühle einmal unter der Bedingung, daß eine Dampfmaschine errichtet werden soll, und einmel ohne diese Bedingung, in ihrer gegenwärtigen Beschaffenheit zur Wiederverpachtung ausgesetzt werden könne.

Dieser Antrag fand nicht die Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung, vielmehr erhob diesen einen andern Antrag, dahin gehend, die Sache bis zum 1. September dieses Jahres zu vertagen, bis wohin man sich näher überzeugt haben werde, ob die mangelhaften Erftwasserstände der letzteren Jahre wiederkehren, zu ihrem Beschlusse.

actum ut supra