6. Bildung eines Lokal-Comites zur Unterstützung der Hülfsbedürftigen Familien einberufener Reserve- und Landwehrmanschaften.
Dieser Gegenstand wurde der Commission für Armenwesen zur
Vorlage von Vorschlägen über die Art und Weise der Beschaffung von
Mitteln für die über die gesetzmäßig zu machenden Unterstützungen
hinaus zu leistende Beihülfe.