Band 50: Eintrag vom  6. November 1854 (Nr. 254)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für Armenwesen berichtete über die Festsetzung der Verpflegungskosten-Sätze im Hospitale ihre Ansicht dahin, daß der Verpflegungskostensatz bezüglich solcher erkrankten Dürftigen, zu deren Aufnahme die Gemeinde verpflichtet ist, wie bisher auf 6 Sgr. täglich exclusive Kosten der Medikamente und etwaiger besonderer Auslagen festgestellt bleibe, daß aber in allen übrigen Fällen, wo die Verwaltung ohnehin zur Berechnung des Antheils an den Verwaltungskosten befugt sei, ein den Umständen entsprechender höherer Verpflegungssatz anzunehmen wäre. Dieser Ansicht trat Gemeinderath bei.

actum ut supra