Band 50: Eintrag vom  6. November 1854 (Nr. 254)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Zoom inZoom inZoom inZoom in
Zoom outZoom outZoom outZoom out
Go homeGo homeGo homeGo home
Toggle full pageToggle full pageToggle full pageToggle full page
Previous pagePrevious pagePrevious pagePrevious page
Next pageNext pageNext pageNext page
Unable to open [object Object]: Error loading image at https://iiif.dh-projekte.uni-wuppertal.de/iiif/2/ccneuss%2FB_01_01-50-0164.jpg/full/full/0/default.jpg

Transkription

 

Die Commission für Armenwesen berichtete über die Festsetzung der Verpflegungskosten-Sätze im Hospitale ihre Ansicht dahin, daß der Verpflegungskostensatz bezüglich solcher erkrankten Dürftigen, zu deren Aufnahme die Gemeinde verpflichtet ist, wie bisher auf 6 Sgr. täglich exclusive Kosten der Medikamente und etwaiger besonderer Auslagen festgestellt bleibe, daß aber in allen übrigen Fällen, wo die Verwaltung ohnehin zur Berechnung des Antheils an den Verwaltungskosten befugt sei, ein den Umständen entsprechender höherer Verpflegungssatz anzunehmen wäre. Dieser Ansicht trat Gemeinderath bei.

actum ut supra