Band 50: Eintrag vom  06. November 1854 (Nr. 254 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für Armenwesen berichtete über die Festsetzung der Verpflegungskosten-Sätze im Hospitale ihre Ansicht dahin, daß der Verpflegungs- kostensatz bezüglich solcher erkrankten Dürftigen, zu deren Aufnahme die Gemeinde verpflichtet ist, wie bisher auf 6 Sgr. täglich exclusive Kosten der Medikamente und etwaiger besonderer Auslagen festgestellt bleibe, daß aber in allen übrigen Fällen, wo die Verwaltung ohnehin zur Berech- nung des Antheils an den Verwaltungskosten befugt sei, ein den Umständen entsprechender höherer Verpflegungssatz anzunehmen wäre. Dieser Ansicht trat Gemeinderath bei.

actum ut supra