Band 49: Eintrag vom  23. September 1850 (Nr. 30)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen, hatte gleich die Revision der Hospital Rechnung des Jahres 1849 vorgenommen, und dabei folgende erläuternde Bemerkungen gemacht:

Ein Vergleich der Rechnung mit den Belägen stellt sich in allen Theilen Übereinstimmung und Richtig- keit heraus.

Aus den Resultaten der Rechnung geht hervor, daß die Hospitalverwaltung in Beachtung der früher vom Gemeinderath gemachten Bemerkungen auf möglichste Oekonomie Bedacht gewesen ist.

Bei den Oekonomie-Ausgaben Tit. II ergibt sich zwar abzüglich der Ersparnisse eine Mehr-Ausgabe von 360 Thl, allein diese erscheint hinlänglich dadurch gerechtfertigt, daß mehr Personen im Hospitale ver- pflegt worden sind, als bei Aufstellung des Etats angenommen war, und als ferner eine weit gemäßere Summe an Verpflegungsgeldern außeretatsmäßig dem Hospitale vergütet worden ist.

An Capitalien sind im Laufe des Jahres 1849 abgelegt worden . . . . . . . . 962 - 26 - " Ferner waren durch den Etat zur Kapi- tal-anlage disponibel gestellt . . . 300 - " " ______________ Sa. 1262 - 26 - " In der Wirklichkeit sind aber ausgesetzt worden . . . . . . . . . 2050 - " " ______________ Mithin mehr . . . 787 - 4 - "

Diese Mehr-Anlage ist dadurch ermöglicht worden, daß die Verpflegungskosten für den [Interdizir- ten]Caspar Simons für sechs Jahre mit 377 Th 10 Sgr. eingegangen, daß ferner 312 Th 15 Sgr. außer- etatsmäßig an Kaufpreis von verkauftem Ackerland

[Nächste Seite]

zu Ilverich eingezahlt, und endlich im Allgemei- nen ein Ersparniß von einigen Hundert Thalern in den Ausgaben erzielt worden. Demgemäß sei die Rechnung a., in Einnahme zu 6591 Thl 26 Sgr 9 Pf Geld 41 Scheffel 6 66/100 Metzen Roggen b., in Ausgabe zu 6354 Thl 15 Sgr 11 Pf Geld 7 Schffl 5 3/100 Metzen Roggen und c. im Bestande zu 237 Thl 10 Sgr 10 Pf Geld 34 Schffl 6 13/100 Metzen Roggen festzustellen.

Mit obigem Berichte erklärte Gemeinderath sich einverstanden, und stellte die Rechnung daher wie vorgeschlagen fest.

Actum ut suprat supra