Band 49: Eintrag vom  22. August 1853 (Nr. 726)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die gemeinderäthliche Commission für Armen-Wesen, welche sich mt der Revision der von dem RendantenBroix gelegten Rechnung der Armen-Kasse für das Jahr 1852 befaßt hatte, erstattete heute dem Gemeinderath hierüber Bericht. Die Commission hat die Rechnung Posten für Posten vorge- nommen und dabei die Überzeugung gewonnen, daß die darin vorkommenden Einnahmen sowohl als die Ausgaben richtig und durch Belege vollständig justifizirt sind.

Bei den Ausgaben für Armen-Unterstützungen ist von der Armen-Verwaltung nach der von derselben in deren Revi- sions-Protocoll vom 5 c. gegebenen näheren Erläuterung das erhebliche Ersparniß von 1033 Thlr. 26 Sgr. 4 Pf erzielt worden, nur ist zu berücksichtigen, daß darunter 369 Thl begriffen sind, welche für Brand- und Suppenspenden disponibel gestellt waren, aber wegen mangelnden Bedürfnisses nicht zur Verwendung gekommen sind. Wenn die Unterstützung der Armen, wie nicht bezweifelt wird, dem Bedürfnisse und den der Gemeinde obliegenden Humanitäts- und gesetz- lichen Pflichten entsprechend, geschehen ist, dann verdient das von der Armen-Verwaltung erreichte Resultat die vollste Anerkennung.

Die nach der Rechnung pro 1851 Seitens der Armen-Ver- waltung dem Vermögens-Fundum zu ersetzende Summe betrug. . . . . . . Thl 1 956 - 11 - 5 Im Laufe des Jahres 1852 sind an Substanz- Geldern eingegangen . . . . . . . . Th 3719 - 28 - 3 ___________________ Summe Th 5676 - 9 - 8 Es wurden dagegen unter Verwendung der Er- sparnisse pro 1851, im Jahre 1852 rentbar angelegt 4850 - __________________ Ende 1852 war somit noch anzulegen . . . . . 826 - 9 - 8 wornach die der Vermögens-Substanz zu ersetzende Summe um 1 130 Thl. 1 Sgr 9 Pf. gekürzt worden. Der Rest von 826 Thl. 9 Sgr 8 Pf. ist nach Angabe der Verwal- tung aus den im abgelaufenen Jahre erzielten Erspar- nissen bereits vom Jahre 1853 rentbar ausgesetzt, sodaß nun keine Erstattung an das Substanz-Vermögen der Armen-Verwaltung zurücksteht.

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Die Rechnung schließt ab in Einnahme zu 15 663 Thl. 7 Sgr 11 Pf. in Ausgabe zu 12 977 Thl. 28 Sgr. 10 Pf. ____________________ zu einem Bestande von 2 685 Thl. 9 Sgr 1 Pf und zu einer Rest-Einnahme von . . . 218 Thl. 4 Sgr 5 Pf. wozu dieselbe vom Gemeinderath unter Ertheilung der Decharge für den Rendanten festgestellt wird.

a. u. s.