Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen, welche sich mit Prüfung des von der Hospital-Verwaltung eingereichten Antrages auf Zuerkennung eines extraordinairen Zuschusses von 1474 Thlr zu den Bedürfnissen des Hospitals für das Jahr 1854 befaßt hatte, berichtete darüber
[Nächste Seite] darüber dem Gemeinderath wie folgt.Vorerst wird bemerkt, daß die Hospital-Verwaltung dem gemeinderäthlichen Beschlusses vom 12. Dezember 1853 gemäß, zur Zeit Anordnung getroffen hat, daß die tägliche Verabreichung von Fleisch und Weißbrod nur an die von den Ärzten dazu bezeichneten Hospitaliten geschieht, sowie daß dieselbe den Ansichten des Gemeinderathes in dem nämlichen Beschlusse in Betreff der Führung der Land- und Vieh-Oekonomie-Betrieb beim Hospitale sich angeschlossen, und den Oekonomie-Betrieb versuchsweise aufgegeben hat.
Zur Begründung des Antrages auf Bewilligung jenes Zuschusses hat die Hospital-Verwaltung eine spezielle Nachweise der bereits im 1ten halben Jahre vorgekommenen Oekonomie-Ausgaben und der muthmaßlich im 2ten halben Jahre entstehenden OekonomieAusgaben aufgestellt, wornach sich allerdings das Resultat ergibt, daß die Hospital-Kasse des Zuschusses von 1474 Thlr bedarf. Die Ursache desselben liegt darin, daß bei Aufstellung des Hospital-Etats auf eine Kopfzahl des Hospitals von 63 26/100 gerechnet worden, während sie in der Wirklichkeit im 1ten halben Jahre 83 81/100 also 20 35/100 Köpfe mehr betragen hat und im laufenden 2ten halben Jahre ebenfalls so hoch kommen dürfte, wozu noch ferner die Theuerung der Lebensmittel in Anschlag zu bringen ist. Wäre die Theuerung nicht eingetreten, so hätte die Mehrbevölkerung des Hospitals eine Zulage von 1028 Thlr erfordert, so daß durch die Theuerung der Lebensmittel 446 Thlr Zuschuß nöthig geworden, welcher letztere bei einem Haushalte von durchschnittlich täglich 80 Personen nicht als zu hoch erachtet werden kann.
Die Commission ist daher der Ansicht, daß der von der Hospital-Verwaltung erbetene extraordinaire Zuschuß von 1474 Thlr zu bewilligen wäre, und schlägt dem Gemeinderath behufs Disponibelmachung des Geldes vor, dasselbe in Ermangelung baarer städtischer Fonds bei der Sparkasse zu negociiren und im nächsten Jahre zum Zweck der Rückerstattung im November kommenden Jahres auf den städtischen Etat pro 1854 zu bringen. Die Entnehmung des Betrages aus Substanz-Geldern des Hospitals ist nicht statt-
[Nächste Seite] statthaft, weil diese Anstalt aus früheren Jahren her noch mehre Tausend Thaler dem Vermögens-Fundum zu ersetzen hat. Diese Summe aber durch den Hospital-Flügelbau ohnehin vermehrt wird.Gemeinderath schloß sich dem Vorschlage der Commission an, bewilligte den extraordinairen Zuschuß und autorisirte den Bürgermeister, in Ermangelung baarer städtischer Mittel, die Summe von 1474 Thlr bei der städtischen Sparkasse zu 4 1/2 % Namens der Gemeinde zu negociiren, mit der Maßgabe jedoch, daß dieselbe behufs Rückerstattung im Monat November kommenden Jahres außer der nach dem Schuldentilgungsplane zu bewirkenden Restitution, im nächstjährigen Gemeinde-Etat disponibel gestellt werde.
actum ut supra