Der Stadtverordneten-Versammlung wird ein Rescript der Königlichen Regierung vom 12. dieses Monats vorgelegt, in welchem es dem Bürgermeister Ridder zum Vorwürfe gemacht wird, daß er in Ausführung stadträthlicher Beschließung gegen die von der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vorgenommene Erhöhung des städtischen Deiches vor dem Hessenthore [?] Besitzstörungsklagen
[Nächste Seite] erhoben habe, ohne von der stadträthlichen Beschlußnahme der höheren Behörde Anzeige zu machen, so daß der ihm angewiesene polizeiliche Standpunkt von ihm außer Acht gelassen worden. Aus seinem Verhalten gehe hervor, daß es ihm darum zu thun war, die Ausführung der getroffenen Anordnung zu hintertreiben.Die Versammlung spricht über dieses Rescript ihr Bedauern aus und erklärt, daß die fraglichen Besitzstörungsklagen beschlossen und von dem Bürgermeister ausgeführt worden, nicht um die Damme-Erhöhung [?] zu hintertreiben sondern um die Interessen der Stadt zu wahren. Wenn der Bürgermeister daher einen Beschluß zur Ausführung gebracht habe, wodurch lediglich die Wahrung städtischer Interessen bezweckt worden, so kann denselben damit keineswegs ein Vorwurf treffen, indem er nur pflichtgemäß gehandelt habe.
Die Versammlung ernennt eine Commission, bestehend aus den Herren Ibels, Dr. Sels, Schellens & Frings, welche die gegen das Rescript zu thuenden Schritte berathe, und vorbereite und demnach berichte.
actum ut supra