Nach Vernehmung des Commissionsberichtes, über die
[Nächste Seite] von Königl Regierung in dem Rescripte vom 19. August courant angeregte Frage, ob die Stadt bereit sei, eine zum Schutze des Uferlandes hinreichende Uferdeckung auf den ganzen Erftcanalstrecke auf ihre Kosten anzubringen, gab die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, daß die Stadt nach den vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen hierzu nicht verpflichtet sei und dieselbe auf diese kostspielige Anlage sich nicht einlassen könne.actum ut supra