In heutiger außerordentlichen Sitzung wurde die Versammlung mit dem Inhalt einer Regierungs-Verfügung vom 23. dieses Monats bekannt gemacht, wornach der Bürgermeister sich darüber zu rechtfertigen habe, daß derselbe gegen die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft wegen der gegen den Willen der Stadt vorgenommenen Erhöhung des Erftdammes gerichtliche Klage eingeleitet habe.
Dieselbe bemerkte hierauf, daß Vorsitzender lediglich ihren Beschluß vom 16. dieses Monats, wornach für den Fall des Angriffs des städtischen Dammes, possessorische Klage erhoben werden soll, ausgeführt und somit nur dasjenige angeordnet habe, was gegenüber dem Vorgehen der Eisenbahn-Gesellschaft, das Interesse der Stadt erforderte.
actum ut supra