Der Bürgermeister trägt vor, daß gegen die von der BergischMärkischen Eisenbahn-Gesellschaft gewünschte Erhöhung des Erftdammes sowohl bei der Königlichen Regierung als bei dem Königlichen hohen Ministerium remonstrirt worden, im Übrigen in den ersten Tagen ein Commissar der Königl. Regierung an Ort und Stelle sich begeben werde, um
[Nächste Seite] um die Angelegenheit einer sorgfältigen, die beiderseitigen Interessen abwägenden Prüfung zu unterwerfen. Die Verhandlung über eine von dem Stadtverordneten Dr. Sels gestellten Antrag, dahin gehend, daß der Erftquerdamm behufs Hinüberführung des Hochwassers auf die städtischen Wiesen, angemessen abgetragen werden möge, wurde auf acht Tage vertagt, bis wohin die Verhandlungen wegen Herstellung eines Polders zu irgend einem Resultate gediehen sein dürften. actum ut supra