Band 58: Eintrag vom  06. Juli 1874 (Nr. 153 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Einführung des Beigeordneten Kaumanns.

Der Vorsitzende verliest eine Mittheilung der Königlichen Regierung zu über Bestätigung des Stadtverordneten Kaumanns als Beigeordneter seitens Seiner Majestät des Kaisers und Königs, vereidigt darauf denselben in vorgeschriebener Weise und führt ihn als Beigeordneten in die Versammlung ein.